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SWK 8, 10. März 2005, Seite R 17
Vertretung: Vollmacht
• Eine Vollmacht, mit der der Bevollmächtigte berechtigt wird, einen selbständig Erwerbstätigen in allen Steuerangelegenheiten beim zuständigen Finanzamt zu vertreten, lässt eine Vielzahl künftiger Vertretungshandlungen und damit eine geschäftsmäßige Vertretung erwarten. - (§ 84 Abs 1 BAO), (Abweisung)
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