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Kein Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Wohngebäudes durch MEG
Kein Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Wohngebäudes durch MEG (§ 12 UStG)
Eine Grundstücksgemeinschaft aus 2 Miteigentümern errichtete ein Wohngebäude, welches dem einem Miteigentümer für Wohnzwecke vermietet worden ist. Der VwGH betont, dass es sich bei sämtlichen Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug begehrt wurde, um Kosten des Haushaltes und der Lebensführung eines Miteigentümers handelt. Diese Aufwendungen verlieren den Charakter als Kosten der Lebensführung nach § 20 EStG nicht deswegen, weil die Bf. die private Nutzung des Hauses zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel zu Grunde gelegt haben. Damit ist das zur Privatnutzung errichtete Wohngebäude nicht dem Unternehmensbereich zuzuordnen und der Vorsteuerabzug zu versagen ().