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Gemeindesubvention an Zahnarzt nicht umsatzsteuerpflichtig
Gemeindesubvention an Zahnarzt nicht umsatzsteuerpflichtig(§ 4 Abs. 1 UStG)
Der Gemeinderat einer Stadtgemeinde hat einem Zahnarzt anlässlich der Errichtung seiner Praxis im Jahr 1995 eine Förderung von 29.070 € gewährt. Die Behörde wertete dies als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt. Der VwGH betont, dass nach der Rechtsprechung des , Jürgen Mohr, und , Rs. C-384/95, Landboden Agrardienst) der Zahnarzt der Stadtgemeinde in ihrer Eigenschaft als Verbraucherin keinen Vorteil verschafft habe und daher die Subvention nicht als Gegenleistung für eine Dienstleistung zu sehen ist ().