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Liebhaberei nicht bei Umsatzsteuer
Liebhaberei nicht bei Umsatzsteuer (§ 6 Liebhaberei-Verordnung)
Die Behörde hat eine geplante Vermietung eines Geschäftslokales einkommensteuerlich als Liebhabereitätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO behandelt und auch die Vorsteuern nicht anerkannt. Der VwGH betont, dass nach § 6 LVO Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne nur bei Betätigungen nach § 1 Abs. 2 vorliegen kann ().