Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überstunden bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Überstunden bei Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 68 EStG)
Mangels Nachweises der Leistung von Überstunden durch einen angestellten (25 % Beteiligung) Gesellschafter-Geschäftsführer und mangels Nachweises der zwingenden betrieblichen Notwendigkeit der Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen, ist die steuerliche Begünstigung zu versagen. Damit erübrigt sich die Prüfung, ob bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer überhaupt vom Überschreiten einer Normalarbeitszeit ausgegangen werden kann (das Finanzamt hat die Ansicht vertreten, dass ein Geschäftsführer keiner Arbeitszeitregelung und damit keiner fixen Zeiteinteilung unterliege und daher die Begünstigung nie zum Ansatz kommen könne) ( 2000/ 15/0054).