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Erträge aus einem inländischen Immobilienfonds im internationalen Steuerrecht
Erträge aus einem inländischen Immobilienfonds, die einem beschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber zufließen, unterliegen einem Steuerabzug, insoweit sie aus inländischen Immobilien resultieren. Der zum Abzug verpflichteten Kapitalanlagegesellschaft ist jedoch der Steuerabzug nicht möglich, weshalb eine Veranlagungspflicht besteht. Zusätzlich unterliegen sämtliche Fondserträge als Kapitalerträge aus einem Forderungswertpapier dem KESt-Abzug, wenn sie von einer inländischen kuponauszahlenden Stelle ausbezahlt werden. Die an und für sich bestehende Endbesteuerungswirkung wird jedoch von der Veranlagungspflicht überlagert. Die einzelnen Ertragsarten aus einem Immobilienfondsanteil werden transparent besteuert und unterliegen unterschiedlichen Steuerbelastungen. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Martin Vock in der Februar-Ausgabe der SWI.