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Betriebsübergang: Haftung
• Eine durch die Unternehmens-(Betriebs)veräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld ist vom Haftungstatbestand des § 14 Abs. 1 lit. a BAO ebenso erfasst wie die durch die Veräußerung ausgelösten Vorsteuerberichtigungen. - (§ 14 Abs. 1 lit. a BAO), (Abweisung)
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