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SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite R 4
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
• Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - (§ 17 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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