Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite W 1
Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
GmbH | Auch bei einer von Amts wegen gelöschten GmbH können verbliebene Gläubiger
Bucheinsicht beim Firmenbuchgericht beantragen. Antragsgegner ist der Verwahrer.
( b) |
AG | Bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung können Aktionäre, die mit mindestens 1 % an der AG beteiligt sind, gegen den
Spaltungsbeschluss Widerspruch erheben und die gerichtliche Überprüfung der
Barabfindung verlangen. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, dass Aktionäre mit
einer geringeren Beteiligung dieses Recht nicht haben. (GmbH m) Eine aufgelöste GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss fortgesetzt werden, solange noch nicht mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens begonnen wurde. Es reicht nicht, dass sich die Gesellschafter bloß zur Rückzahlung des erhaltenen Liquidationserlöses verpflichten. () |
KO | Fünf Jahre nach Konkursaufhebung sind im Firmenbuch die den Konkurs betreffenden
Anmerkungen zu löschen: Das gilt auch dann, wenn der Konkurs mangels
koste... |