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Steuerliche Behandlung von Trinkgeldern
Rechtliche Beurteilung der Bestimmungen des Lohnsteuerprotokolls 2004
Schwerpunkt von laufenden Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben in der Gastronomie bildet die Versteuerung der Trinkgelder, welche den Kellnern zugeflossen sind. Das Lohnsteuerprotokoll 2004 sieht die Lohnsteuerpflicht jener Trinkgelder vor, welche mittels Kreditkarte an die jeweiligen Kellner gewährt werden. Im folgenden Beitrag soll die grundsätzliche steuerliche Behandlung von Trinkgeldern und die vor allem damit verbundene mögliche Dienstgeberhaftung diskutiert werden.
1. Problemstellung
Das Lohnsteuerprotokoll 2004 sieht die Lohnsteuerpflicht der Trinkgelder, welche über Kreditkartenabrechnungen gewährt und an die Kellner des Gastronomiebetriebs ausbezahlt werden, vor.
Verbunden mit der von dem Lohnsteuerprotokoll genannten Lohnsteuerpflicht ist die Haftung des Dienstgebers für sämtliche lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben.
Im Zuge von Lohnsteuerprüfungen wird nunmehr verstärkt die Abrechnung von Trinkgeldern über Kreditkartenbelege und deren steuerliche Behandlung auf Dienstgeberebene geprüft.
Im Folgenden soll die zivil- und steuerliche Beurteilung des Sachverhalts erfolgen.
2. Sachverhalt
In der Gastronomie werden grundsätzlich nachstehend angeführte Zahlungsformen verwendet:
• Barz...