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Nutzungsdauer bei Mietgebäuden
Nutzungsdauer bei Mietgebäuden (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG)
Die beschwerdeführende MEG errichtete in einem Nobel-Wintersportort eine Geschäftspassage und eine Tiefgarage. Die Abschreibung wurde mit jährlich 3,33 % geltend gemacht. Die technische Nutzungsdauer der Investition wurde unbestritten mit 67 Jahren angenommen. Allerdings wurde aufgezeigt, dass wirtschaftlich nach 33 Jahren ein Neubau erfolgen sollte, um noch höhere Einnahmen zu erzielen. Der VwGH betont, dass der Umstand, dass die Mieteinnahmen in späteren Jahren unter das bisherige Niveau absinken können, noch nicht zu einer Verkürzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer führt. Das spekulative Vorbringen, das Mietobjekt würde in 33 Jahren nicht mehr den gehobenen Ansprüchen an Aktualität in einem Nobel-Wintersportort entsprechen, vermag S. K 2zu keiner kürzeren Nutzungsdauer zu führen. Außerdem kann auch bei Vermietung und Verpachtung später eine außergewöhnliche wirtschaftliche oder technische Abschreibung vorgenommen werden. Die Normalabschreibung dient nicht einer Vorwegnahme einer allfälligen künftigen außergewöhnlichen wirtschaftlichen oder technischen Abschreibung ().