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SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite T 10

Steuer-Recht?

Ein Rückblick auf 2004 in Beispielen

Ob die Steuerpflichtigen am Jahresende Grund zum Feiern gehabt haben, ist zu bezweifeln. Sehr lustig muss es im Oktober 2004 dagegen im BMF gewesen sein, als man daranging, die Stellungnahme zur Entscheidung des UFS betreffend „Luxustangente" dem Steuerpflichtigen zu präsentieren, in welcher behauptet wird, man hätte bei der Anhebung der Wertgrenze von öS 350.000,- auf öS 467.000,- schon zukünftige Erhöhungen vorweggenommen!

Ginge es nur nach dem Steuerrecht, müsste oberstes Berufsziel „Arzt" sein. Kaum sieht sich das BMF durch EuGH- oder BFH-Judikatur zum Handeln veranlasst, ärztliche Gutachten oder Schönheitsoperationen als steuerpflichtig anzusehen, wird der Intervention der Ärztekammer Rechnung getragen, EU-RL hin oder her... Schön, wenn ein Steuerpflichtiger es sich selbst aussuchen kann („Selbsteinschätzung"), ob er steuerpflichtig ist oder nicht, wie es die jüngste Stellungnahme des BMF zu den ärztlichen Gutachten vorsieht.

Selbst PISA-geplagte Hauptschüler sind vermutlich in der Lage, zwischen den Begriffen „ALLE", „VIELE", „EIN EINZIGER" zu unterscheiden. Im Zusammenhang mit der DB-/DZ-Kommunalsteuerpflicht wesentlich beteiligter Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften geh...

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