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Die steuerlichen Neuerungen ab 2005
Genau wie im Vorjahr bringt auch das Jahr 2005 besonders viele Änderungen auf steuerlichem Gebiet mit sich!
Da die Steuerreform 2005 bekanntlich in zwei Etappen eingeführt wurde, war der Steuergesetzgeber auch im Vorjahr wieder besonders gefordert und äußerst produktiv. Die steuerlichen Rahmenbedingungen haben sich dadurch ab dem Jahr 2005 in ganz wesentlichen Bereichen geändert. Für die kreative Beratungspraxis ergibt sich nunmehr ein vielfältiges Betätigungsfeld. Flucht in die Kapitalgesellschaft versus Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes heißt die Devise. Das Jahr 2005 wird im Zeichen von massiven Rechtsformgestaltungen stehen. Ich hoffe nur, dass die Firmenbuchgerichte nicht überfordert sein werden.
Zur besseren Orientierung in der täglichen Praxis werden in der Folge punktuell einige wichtige Neuerungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aufgelistet.
1. Steueränderungen für Unternehmer
1.1. Reduktion des Körperschaftsteuersatzes auf 25 %
Besonders interessant für die Beratungspraxis ist die Reduktion des Körperschaftsteuersatzes auf nunmehr 25 %. Damit ergibt sich für Gewinne aus Kapitalgesellschaften ein maximaler (und linearer) Steuersatz von 43,75 % (25 % Körperschaftsteuer und 25 % Kapital...