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EuGH: Mehrwertsteuer/Finanzgeschäfte
• Mehrwertsteuer: Verkauf von Aktien, Wertpapieren und Investmentfondsanteilen grundsätzlich keine wirtschaftliche Tätigkeit
Urteilstenor des EuGH:
1. In einer Situation wie der des Ausgangsrechtsstreits gilt Folgendes:
Tätigkeiten, die im bloßen Verkauf von Aktien und sonstigen Wertpapieren wie etwa Beteiligungen an Investmentfonds bestehen, stellen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten i. S. v. Art. 4 Abs. 2 der 6. MwSt-RL dar und fallen somit nicht in deren Anwendungsbereich;
Anlagen in Investmentfonds sind keine Dienstleistung "gegen Entgelt" im Sinne von Art. 2 Z 1 der 6. MwSt-RL und fallen deshalb ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer; der auf diese Umsätze entfallende Betrag muss folglich bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs i. S. d. Art. 17 und 19 der 6. MwSt-RL unberücksichtigt bleiben.
Die jährliche Gewährung verzinslicher Darlehen durch eine Holdinggesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaften und die Anlagen der Holdinggesellschaft in Form von Bankeinlagen oder in Titel wie Schatzanweisungen oder Zertifikate stellen dagegen wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Steuerpflichtiger als solcher ausführt, im Sinne von Art. 2 Z 1 und Art. ...