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Gewerbesteuer: Hinzurechnung
• Hinzurechnungspflicht i. S. d. § 7 Z 6 GewStG waren nicht nur Bezüge aus einem Dienstverhältnis, sondern für eine Leistung im Betrieb unter welchem Rechtstitel immer gewährte Bezüge. - (§ 7 Z 6 GewStG), (Abweisung)
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