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SWK 36, 15. Dezember 2005, Seite R 91

Getränkesteuer

Der Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt der Rechtskraft des Getränkesteuerbescheides" stellt keinen Antrag oder sonst ein Begehren dar. - (§ 82 Abs. 1 Abgabenverfahrensgesetz), (Abweisung)

( u. w.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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