zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 15. Dezember 2005, Seite W 213

Aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Wolfgang Höfle

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Verfall und Verjährung (§ 1486 ABGB)
Auch wenn eine kollektivvertragliche Verfallsklausel sich nur auf bestimmte Ansprüche bezieht, ist trotzdem eine vertragliche Verfallsklausel für die sonstigen Ansprüche zulässig. (LV-aktuell 10/2005, 18: ).
2. Höhe des IESG-Zuschlages verfassungswidrig (§ 12 Abs. 1 Z 4, Abs. 6 und 7 IESG)!
Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Gesetzesstelle und die Verordnungen der Jahre 1999 bis 2004 aufgehoben.

Da die Aufhebung per erfolgt ist, müssen diese Verordnungen aber bis dahin weiterhin angewendet werden. Nur die Anlassfälle sind begünstigt, wobei der VfGH als Anlassfälle jene nicht akzeptiert, die erst nach Veröffentlichung des Prüfbeschlusses des aktiv geworden sind; diese Fälle seien nicht schützenswert. (, V 25-31/05-12; G 40/05, V 32-37/05-10; G 82/05, V 56-63/05-9).

3. Ferialpraktikanten: Ausnahme von der Vollversicherung (§ 4 Abs. 1 Z 11 ASVG)

Schüler und Studierende, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit aus...

Daten werden geladen...