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SWK 36, 15. Dezember 2005, Seite S 986

Vereinbarungen im Steuerrecht

Zu Absprachen vor den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz

Karl-Werner Fellner

In der Rechtsprechung, aber auch im überwiegenden Teil der Lehre wurde die Zulässigkeit eines Vergleichs im Abgabenverfahren außerhalb gesetzlich geregelter Vereinbarungen verneint. Im Gegensatz zu diesem Standpunkt der Theorie ist es Praxis im Abgabenverfahren der ersten Instanz, aber auch der zweiten Instanz, Einvernehmen über strittige Fragen herzustellen.

1. Legalitätsprinzip und Grundsatz von Treu und Glauben

Gemäß Art. 18 Abs. 1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Danach und zusätzlich nach § 5 F-VG dürfen öffentliche Abgaben grundsätzlich nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden. Aus diesem Gesetzmäßigkeitsprinzip wurde die grundsätzliche Unzulässigkeit von Steuervereinbarungen abgeleitet. Abmachungen über den Inhalt einer Abgabenschuld werden von der Rechtsprechung - soweit sie nicht im Gesetz ausdrücklich zugelassen sind - als im Widerspruch zum Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung der Abgabenvorschriften stehend angesehen.

In einem gewissen Widerstreit zum Legalitätsprinzip steht der Grundsatz von Treu und Glauben, der im positiven Recht gerade nicht enthalten ist und sich nur schwierig auf eine bestimmte Norm zurückführen lässt. D...

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