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Ertragsteuerliche Behandlung von Subventionen
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Subvention ertragsteuerlich befreit?
Die Steuerbefreiung für Subventionen ist im § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 normiert und wurde gegenüber der Vorgängerbestimmung im § 3 Z 29 EStG 1972 textlich neu gefasst und inhaltlich erweitert. Die Befreiungsbestimmung für Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens steht in Verbindung mit § 6 Z 10 EStG 1988. Die steuerfreien Zuwendungen kürzen daher die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und damit die Abschreibungenund führen im Ergebnis zu einer Steuerstundung. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen eine Subvention ertragsteuerlich befreit ist.
1. Steuerliche Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
• Zuwendungen bzw. Zinsenzuschüsse aus öffentlichen Mitteln;
• Zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder ihrer Instandsetzung;
• Zweckgemäße Verwendung;
• Nichtvorliegen eines Leistungsaustausches.
Zuwendungen im Sinne dieser Vorschrift sind sowohl Geldzuwendungen als auch Sachzuwendungen (z. B. Grundstücke zur Herstellung von Gebäuden), die für die Anschaffung, Herstellung oder Instandsetzung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gewährt werden. Damit eine "Zuwendung" vorliegt, ist es nicht Voraussetzung,...