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Bescheidqualität von Nebenanspruchsbescheiden
Der UFS spricht Nebenanspruchsbescheiden die Bescheidqualität ab
Rombold hat in seinem Beitragüber rechtswidrige Verspätungszuschläge durch „Nichtbescheide" auf die Problematik rein automationsunterstützt erlassener Bescheide hingewiesen. Der Unabhängige Finanzsenat hat nunmehr derartige rein automationsunterstützt ergangene „Bescheide" geprüftund ist zum Ergebnis gelangt, dass keine rechtswirksamen Bescheide vorliegen.
1. Aus dem Sachverhalt
Einem Berufungswerber wurde die Einkommensteuer für 2000 vorgeschrieben, gleichzeitig wurden auf dessen Abgabenkonto Anspruchszinsen als Lastschrift verbucht. Bei einem anderen Berufungswerber wurde das Abgabenkonto mit einem Verspätungszuschlag belastet, nachdem er die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Wege dem Finanzamt übermittelt hat. In einem dritten Fall kam es zur Festsetzung von Säumniszuschlägen im Zusammenhang mit Umsatzsteuernachforderungen nach einer Betriebsprüfung.
Von der Bundesrechenzentrum GmbH in Wien wurde im ersten Fall ein als „Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000" bezeichnetes Schriftstück, im zweiten Fall ein als „Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages" bezeichnetes Schriftstück und im dritten Fall ein als „Bescheid über die Festsetzung von...