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Gebäudebegünstigung im Rahmen einer Unternehmensaufgabe gem. § 24 Abs. 6 EStG
Zeitpunkt der Optionsausübung
Gem. § 124b Z 110 EStG sind die neuen Bestimmungen für die Gebäudebegünstigung im Rahmen einer Betriebsaufgabe gem. § 24 Abs. 6 EStG (i. d. F. AbgÄG 2004) ab der Veranlagung für das S. S 255Kalenderjahr 2005 anzuwenden.Durch die Neugestaltung des § 24 Abs. 6 EStG ist es möglich, das begünstigte Betriebsgebäude innerhalb des 5-jährigen Beobachtungszeitraumes entweder selbst zur Einkünfteerzielung zu verwenden oder Dritten zur Erzielung betrieblicher Einkünfte zu überlassen, ohne einen Nachversteuerungstatbestand auszulösen.
Wurde die Gebäudebegünstigung gem. § 24 Abs. 6 EStG (i. d. F. vor AbgÄG 2004) in Anspruch genommen, so führt eine Eigenverwendung des Gebäudes zur Einkünfteerzielung bzw. eine Überlassung des Gebäudes zur Erzielung betrieblicher Einkünfte (begünstigungsschädliche Verwendung) innerhalb eines 5-jährigen Beobachtungszeitraumes zur Nachversteuerung der nicht versteuerten stillen Reserven. Um auch Steuerpflichtigen, die ihren Betrieb vor dem In-Kraft-Treten des AbgÄG 2004 aufgegeben haben, die neuen Begünstigungen zugänglich zu machen, sehen die Übergangsbestimmungen in § 124b Z 110 EStG eine Optionsmöglichkeit zur Neuregelung vor. Diese Option ist unwiderruflich im Jahr der erstmaligen begünstigungsschädlichen Verwendung des Gebäudes auszuüben. Von Seiten ...