zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2005, Seite S 421

Die Mitwirkungspflicht als bewegliches System

Auskunftsersuchen nach formell rechtskräftiger Bescheiderlassung

Peter Unger

In letzter Zeit mehren sich „Ersuchen" der Finanzverwaltung in Bezug auf bereits rechtskräftig veranlagte Besteuerungszeiträume. Diese Vorgangsweise scheint zur gängigen Praxis zu werden, weshalb sich die Frage nach der diesbezüglich richtigen Reaktion berufsmäßiger Parteienvertreter erhebt. Die folgenden Ausführungen mögen die Legitimation derartiger Vorgangsweisen klären sowie diesbezüglich angemessene Erledigungen seitens der Beratungspraxis untersuchen.

Ein Grundpfeiler jedes Abgabenverfahrens kann in der amtswegigen Ermittlungspflicht gemäß §§ 114 f. BAO gesehen werden. Die Abgabenbehörden tragen somit die faktische Feststellungslast für die Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können.

Im Sinne des Gleichmäßigkeitsgebotes und zur Wahrung der durch den Gesetzgeber explizit aufgetragenen behördlichen Vorsorgepflichten haben die Abgabenbehörden alles zu unternehmen, was der vollständigen und wahrheitsgemäßen Feststellung aller tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dient.

Wenngleich der Gesetzgeber den regelmäßigen Zeitraum zur Durchführung besagter Behördentätigkeiten ausdrücklich geregelt hat (siehe dazu weiter unten), muss dennoch festgeh...

Daten werden geladen...