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Betrieb gewerblicher Art
Betrieb gewerblicher Art (§ 2 Abs. 1 KStG)
Der Betrieb einer Leichenhalle kann einen Betrieb gewerblicher Art darstellen, auch wenn eine Gemeinde, die selbst einen örtlichen Friedhof betreibt, nach dem Oö. Leichenbestattungsgesetz zur Errichtung einer Leichenhalle verpflichtet ist. ().