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Zahnimplantat bei einem Berufsmusiker
Zahnimplantat bei einem Berufsmusiker ( § 16, § 20 Abs. 1 Z 2a EStG)
Bei einem Hornisten können die Kosten einer Zahnbehandlung Werbungskosten darstellen. Eine Gebisssanierung betrifft zwar auch den privaten Bereich, doch hat die Behörde auf Grund von Gutachten anerkannt, dass die Implantate wesentlich für die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen waren. Bei einer solchen beruflichen Notwendigkeit erfolgen die Aufwendungen nicht nur zur Förderung des Berufes i. S. des § 20 Abs. 1 Z 2. Damit sind die Mehraufwendungen im Vergleich zur üblichen nicht festsitzenden Gebisssanierung als Werbungskosten absetzbar. ().