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ASoK 3, März 2012, Seite 93

Der Betriebsbegriff des PBVG

Auswirkungen in der Praxis?

Sebastian Zankel

In einem auf Basis des PTSG ausgegliederten Unternehmen finden Personalvertretungswahlen in einem politischen Bezirk statt. In diesem Bezirk gibt es zwei Dienststellen mit insgesamt 21 Mitarbeitern. Zwei Monate nach Ablauf der Personalvertretungswahl werden innerhalb von 14 Tagen 9 der 21 Mitarbeiter gekündigt. Analysiert werden soll, ob die Betriebsratswahl vom Arbeitgeber bekämpft werden könnte bzw. welche Obliegenheiten den Arbeitgeber i. Z. m. der Beendigung der Dienstverhältnisse treffen.

1. Sondergesetz PBVG

Das PBVG ist ein Sondergesetz, welches die betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte im Bereich der ehemaligen Post- und Telegraphenverwaltung regelt. Durch die Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (Beamte) und privatrechtliche Dienstverhältnisse (Angestellte) wurde ein Mischgesetz geschaffen, welches sowohl Elemente des PVG (wie die Gliederung der Personalvertretungsorgane in drei Einheiten) als auch Elemente des ArbVG (wie der Verweis des § 72 Abs. 1 PBVG zeigt) enthält.

2. Anfechtbarkeit der Personalvertretungswahl

2.1. Allgemeines

Das PBVG nennt in § 9 Abs. 1 folgende Personalvertretungsorgane:

  • Betriebsversammlung;

  • Vertrauenspersonenausschuss;

  • Pe...

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