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SWK 26, 10. September 2005, Seite R 64
Anlieger-, Interessentenbeitrag Slbg.
• Gemäß § 1 Abs. 2 lit. b Sbg. LAO gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht in Angelegenheiten der Anlieger- und Interessentenbeiträge der Eigentümer (Bauberechtigten) von Grundstücken. - (§ 1 Abs. 2 Sbg. LAO), (Abweisung)
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