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Betriebsübertragung
• Der VwGH hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass bei Übertragung eines bloß buchmäßig überschuldeten Betriebes zwischen nahen Angehörigen Schenkung anzunehmen ist. Eine Schenkung setzt voraus, dass der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Betriebes tatsächlich bereichert wäre. - (§ 24 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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