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Lohngestaltende Vorschrift
• Ein allfälliger, auf Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes anzuwendender Kollektivvertrag stellt keine lohngestaltende Vorschrift für den Arbeitskräfte überlassenden Betrieb im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 dar. - (§ 26 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
(, 0058)