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Politiker: Werbungskosten
• Nach der Rechtsprechung des VwGH können Leistungen von politischen Funktionären an die ihn entsendende Partei dann Werbungskosten darstellen, wenn der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Mandates rechnen muss. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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