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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite R 42

Vertreter: Haftung

Der nach Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes bestätigte Zwangsausgleich steht der Inanspruchnahme des Beschwerdeführers als Haftenden nicht entgegen. - (§ 9 BAO), (Abweisung)

(, 0108)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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