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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite R 42
Vertreter: Haftung
• Der nach Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes bestätigte Zwangsausgleich steht der Inanspruchnahme des Beschwerdeführers als Haftenden nicht entgegen. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
(, 0108)