Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gruppenbesteuerung und Verbot der Einlagenrückgewähr
Anforderungen an die Steuerausgleichsvereinbarung
Voraussetzung der mit dem Steuerreformgesetz 2005 neu eingeführten Gruppenbesteuerung ist ein schriftlicher Gruppenantrag. In diesem ist zu erklären, dass zwischen den finanziell verbundenen inländischen Körperschaften jeweils eine Regelung über den Steuerausgleich vereinbart worden ist. Der Beitrag untersucht, welche Anforderungen an die Steuerausgleichsvereinbarung aus der Sicht des Verbots der Einlagenrückgewähr zu stellen sind.
Grundsätzlich ist jede Körperschaft ein selbständiges Steuersubjekt. Die durch das Steuerreformgesetz 2005 neu eingeführte Besteuerung von Unternehmensgruppen durchbricht diese Einzelbesteuerung und lässt die Saldierung von Gewinnen und Verlusten innerhalb von Unternehmensgruppen zu. Der steuerliche Erfolg ist zunächst für jedes einzelne Gruppenmitglied gesondert zu ermitteln. Anschließend werden alle Gewinne und Verluste der gesamten Gruppe beim Gruppenträger saldiert. Der so berechnete Gruppenerfolg wird beim Gruppenträger besteuert, d. h. der Gruppenträger hat die Gewinne der übrigen Gruppenmitglieder zu versteuern bzw. kann die Verluste der Gruppenmitglieder nutzen. Durch die Zahlung von Körperschaftsteuer für Gruppenmitglieder bzw. durch die Nutzung ...