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Grundsteuermessbescheid
• Der Grundsteuermessbescheid ist ein abgeleiteter Bescheid, der nicht mit der Begründung angefochten werden kann, die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. - (§ 53 Abs. 10 BewG), (Abweisung)
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