Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Genossenschaftsprüfung in Österreich
Prüfungen von Kapitalgesellschaften, Vereinen und Genossenschaften im Vergleich
So wie es seit Montesquieu im Staat die Gewaltentrennung gibt, wird auch im Wirtschaftsleben bei juristischen Personen zwischen dem Eigentümer und den Organen sowie zwischen interner und externer Kontrolle unterschieden. Die externe Kontrolle erfolgt wiederum auf verschiedene Weise, einmal durch den Aufsichtsrat und einmal durch Wirtschaftsprüfer. Der folgende Beitrag versucht, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Spielarten der Prüfung herauszuarbeiten, um festzustellen, ob die Prüfung im Verhältnis zum Risiko ausreichend ist. Dazu werden die Ausgestaltungen bei Aktiengesellschaften mit jenen bei Vereinen und Genossenschaften verglichen, wobei die nachfolgende Betrachtung sich gedanklich einerseits an den Sportvereinen und andererseits an gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften orientiert.
I. Prüfungsrelevante Größen
1. Kapitalgesellschaft (§ 221 und § 268 HGB)
Prüfpflichtig ist jede Aktiengesellschaft unabhängig von Größenmerkmalen und jede GmbH ab einer Bilanzsumme von 3,6 Mio. Euro, einem Umsatz von 7,3 Mio. Euro und einer Mitarbeiteranzahl von 50, wenn zwei dieser drei Schwellenwerte überschritten werden.
2. Verein (§ 22 VerG)
Beim Verein sind entweder die Einnahmen oder die Ausgaben...