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Treuhändiges Halten von Anteilen an Kapitalgesellschaften: KESt-Abzug und Endbesteuerung
Das Problem der Zurechnung von Einkünften
Im Folgenden soll es um Problemstellungen gehen, die sich aus der treuhändigen Beteiligung von natürlichen Personen an inländischen Kapitalgesellschaften ergeben. Treuhänder soll dabei eine Kapitalgesellschaft sein, die für die natürliche Person (Treugeber) die Beteiligung hält. Die Besteuerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch eine andere Kapitalgesellschaft oder durch eine natürliche Person ist konzeptionell unterschiedlich gestaltet. Es stellt sich die Frage, wem die Beteiligungserträge zuzurechnen sind und wie die Besteuerung durchzuführen ist, d. h. kommt es bei qualifizierten Beteiligungen i. S. d. § 94 Z 2 und § 94a EStG zum KESt-Abzug und zur Endbesteuerung? Es wird dabei vor allem um Zurechnungsfragen i. Z. m. der skizzierten Treuhandkonstruktion gehen.
I. Problemstellung
Beginnen wir mit unseren Überlegungen mit folgendem Ausgangsfall: Jemand möchte sich in Österreich selbstständig machen. Ein Kapitalgeber aus dem Ausland ist bereits gefunden. Neben dem Kapital des ausländischen Investors möchte aber auch der zukünftige Unternehmer eigene finanzielle Mittel investieren. Der inländische Unternehmer möchte aber nach außen nicht als Gesellschafter in Erscheinung tret...