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EuGH: Vorsteuerschlüssel / Bauwirtschaft
• Mehrwertsteuer: Keine Berücksichtung von noch nicht abgerechneten Leistungen in der Bauwirtschaft für die Berechnung des Vorsteuerschlüssels
Urteilstenor des EuGH:
Es verstößt gegen Art. 19 Abs. 1 der 6. MwSt-RL, wenn im Nenner des Bruches zur Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs der Wert der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten berücksichtigt wird, die von einem Steuerpflichtigen bei der Ausübung einer Tätigkeit im Bauhandwerk ausgeführt werden, sofern dieser Wert nicht Übertragungen von Gegenständen oder Dienstleistungen entspricht, die der Steuerpflichtige bereits erbracht hat oder für die Bauabrechnungen erteilt oder Anzahlungen vereinnahmt wurden.
(, António Jorge, Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen Supremo Tribunal Administrativo)
Anmerkung: Bei einem portugiesischen Unternehmen, das sowohl steuerpflichtige Bauleistungen als auch steuerfreie Lieferungen von Grundstücken erbrachte, ging es um die Frage, ob für Zwecke der Ermittlung des Pro-rata-Satzes zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil auch die noch nicht abrechenbaren Bauleistungen des jeweiligen Jahres in den Nenner des Bruc...