Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2005, Seite R 86
Bauausführung: Beginn
• Als Beginn der tatsächlichen Bauausführung ist die erstmalige Durchführung von Arbeiten an der Baustelle anzusehen. - (§ 10 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
()