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SWK 33, 20. November 2005, Seite R 86

Kaufpreisaufteilung

Werden in einem einheitlichen Vorgang (Vertrag) mehrere Wirtschaftsgüter erworben, so ist der Kaufpreis auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Die Aufteilung hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen, wobei keine Bindung an die Aufteilung im Kaufvertrag besteht. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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