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Vertreter: Haftung
• Eine rechtskräftige Bestätigung des Ausgleichs des Primärschuldners steht der Geltendmachung der Haftung des Vertreters für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0284)