Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
UFS kippt fragwürdige Prüfungstechnik in der steuerlichen Betriebsprüfung
Verfahren zur Betrugsbekämpfung in der Praxis
Immer häufiger ist aus Kreisen des Berufsstandes zu hören, dass die Finanzverwaltung vermehrt die so genannte "Neue Prüfungstechnik in der Betriebsprüfung" einsetzt. Was damit gemeint ist und was diese neuen Methoden können, soll exemplarisch an Hand eines Praxisfalles, bei dem statistische Methoden zur Überprüfung von Tageslosungen angewandt worden sind, gezeigt werden.
1. Die Ausgangslage
Gegenstand der Betriebsprüfung (BP) ist ein Frisiersalon, der in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. Die Prüfung hat die Jahre 1999 bis einschließlich 2001 umfasst.
Im Zuge der Prüfungshandlungen wurde festgestellt, dass Grundaufzeichnungen mangelhaft und teilweise unvollständig, Daten im Kassensystem nicht mehr aufzufinden waren und Sicherungsdisketten nicht vorgelegt werden konnten. Auch der Tagesplaner des Salons, der zu den Grundaufzeichnungen zählt, konnte nicht mehr vorgelegt werden. Damit waren wesentliche Elemente der Grundaufzeichnungen nicht mehr verfügbar. Aus diesen Fakten wurde durch die BP die Schätzungsbefugnis gem. § 184 BAO abgeleitet, das vorgelegte Rechenwerk wurde verworfen.
2. Die Schätzung
2.1. Die Methode
Die Schätzung wurde unter Verwendung der logarithmischen Normalverteilung (Lo...