Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges
(B.R.) Die Übernahme von Straßenbenützungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) und Kosten für einen Schutzbrief für mit einem Firmenwagen unternommene Privatfahrten eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist eine Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der "1 v. H.-Regelung" (nach § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 deutsches EStG ist die private Nutzung eines betrieblichen bzw. Dienst-Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen) erfasst wird (BFH , VI R 37/03).
Anmerkung: Die österreichische Rechtslage ist mit der deutschen insofern vergleichbar, als in § 4 der Sachbezugsverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001, dieser Sachbezug bei der Möglichkeit der Benutzung für nicht berufliche Fahrten ebenfalls steuerlich erfasst wird. In der VO macht der anzusetzende Wert allerdings 1,5 % der Anschaffungskosten (Obergrenze 600 Euro) aus.
Es stellt sich die Frage, ob dieser höhere Prozentsatz daher auch Aufwendungen für Maut, etc. für Privatfahrten mitumfasst. Da nach dem Wortlaut der Sachbezugsverordnung nur zur...