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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite W 177

Änderung der Rechnungslegungspflicht durch das UGB - Ein Überblick für Praktiker

Das Unternehmensgesetzbuch führt zu einer Erweiterung der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht

Stefan Fida und Clemens Rechberger

Das Handelsrechtsänderungsgesetz bringt eine bedeutende Umgestaltung des HGB. Zentralbegriff des neuen Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist der Unternehmer. Die Umstellung vom Kaufmanns- auf den Unternehmerbegriff führt gleichzeitig zu einer Änderung des Anwendungsbereichs der Rechnungslegungsvorschriften. Im folgenden Beitrag werden die neuen Vorschriften vorgestellt und die wichtigsten Änderungen zur alten Rechtslage aufgezeigt.

Die Novellierung bringt eine der bedeutendsten Reformen des HGB mit sich, die nicht zuletzt in dessen Umbenennung in "Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch - UGB)" Ausdruck findet. Ausgangspunkt der Reform ist die Abschaffung des komplizierten und überholten Kaufmannsbegriffs, der durch den aus dem KSchG bekannten Unternehmerbegriff ersetzt wird. Die Bestimmungen der 4. EVHGB werden zum Teil aufgehoben und sonst je nach ihrem Inhalt in das UGB oder aber das ABGB eingefügt. Weiters erfolgen Überarbeitungen und Anpassungen zur Klarstellung von Streitfragen.

Das Handelsrechtsänderungsgesetz wurde Ende September vom Nationalrat beschlossen und soll mit in Kraft treten, sofern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen vorgesehen sind (vgl. § 906 Abs. 14 UGB).

1. Unternehmer

Der Zentral...

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