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SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite S 845

Grüße vom Finanzamt

Welche Wirkungen Kontrollmitteilungen haben

Felix Blazina

Einige Zeitgenossen glauben, besonders schlau zu sein und mit gefinkelten Konstruktionen dem Fiskus ein Schnippchen schlagen zu können. Nicht selten gelingt das Vorhaben auch, doch aus heiterem Himmel kann sich das Blatt plötzlich zugunsten der Finanz wenden, wozu es beim "schlauen" Steuerpflichtigen nicht einmal einer Prüfung bedarf. Das Zaubermittel heißt KM. Das Wesen einer Kontrollmitteilung (KM) beruht auf dem Prinzip, dass jeder Geschäftsfall bei den beteiligten Partnern in deren Büchern bzw. Aufzeichnungen spiegelbildlich seinen Niederschlag finden sollte. Was bei einem Steuerpflichtigen einen Aufwand (eine Betriebsausgabe) darstellt, müsste bei dem anderen ein Ertrag (eine Betriebseinnahme) sein und umgekehrt. Daher werden im Zuge von Betriebsprüfungen meist auch Informationen des geprüften Rechnungswesens (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen mit besonderer steuerlicher Bedeutung) zur Ausstellung von Kontrollmitteilungen verwendet. Das auf diese Weise erstellte Kontrollmaterial wird dem Steuerakt des liefernden bzw. leistenden oder abnehmenden bzw. empfangenden Unternehmens zugeleitet. Soweit die Theorie, jetzt zur Praxis:

Bei einem Unternehmen, das u. a. Klimaanlagen reparier...

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