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Vorsteuerabzug bei Gutschriften
Vorsteuerabzug bei Gutschriften (§ 12 UStG)
Ein Verlag hat seine Zeitungen bzw. Selbstbedienungsständer durch vor allem ausländische Personen verteilen lassen und über die Honorierung Rechnungen (Gutschriften) mit Ausweis der Umsatzsteuer ausgestellt. Für das Jahr 1994 hat der VwGH unter Hinweis auf sein Erk. , 97/14/0107, ausgeführt, dass ein Vorsteuerabzug selbst dann zusteht, wenn bei Gutschriften der Empfänger (als Kleinunternehmer) die Rechnung kraft Rechnungslegung schuldet. Für den Zeitraum ab 1995 kann nach dem EuGH-Urteil (, Rs. C-342/97) nur der Betrag an Mehrwertsteuer abgezogen werden, den der leistende Unternehmer auf Grund der Leistung schuldet. Somit ist ab diesem Zeitpunkt ein Vorsteuerabzug für eine Steuer ausgeschlossen, die nur auf Grund der Rechnungslegung geschuldet wird ().