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Finanzierungsbeiträge als Umsatz
Finanzierungsbeiträge als Umsatz (§ 2 Abs. 3 UStG)
Eine Wassergenossenschaft ist als Betrieb gewerblicher Art im Bereich der Abwasserbeseitigung tätig. Neben den laufenden Betriebskosten, die der Umsatzsteuer unterzogen wurden, hob die Genossenschaft auch Anschlussgebühren als Finanzierungsbeiträge zur Errichtung der Anlage ein. Strittig war, ob diese Anschlussgebühren auch der Umsatzsteuer unterliegen. Auch wenn der Anschluss nur auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen erfolgt, so ist dies bei der Beurteilung als Leistungsaustausch unerheblich. Auch der Umstand, dass einzelne Mitglieder Beiträge entrichtet haben, obwohl ihnen gegenüber (für die unbebauten Grundstücke) keine Leistung erbracht worden ist, ist unerheblich (Verweis auf ). Da die Ableitung der Abwässer erst durch die Errichtung und Erhaltung der Kanalanlage ermöglicht wird, sind die dafür zu entrichtenden Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren als unselbständige Nebenleistung anzusehen und unterliegen auch der Umsatzsteuer ().