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Zurechnung von Mieteinkünften
Zurechnung von Mieteinkünften (§ 28 EStG)
Im Rechtsmittel gegen den Einkommensteuerbescheid brachte die StPfl. vor, dass sämtliche Einnahmen aus dem im Miteigentum stehenden Mietgebäude der damalige Ehegatte als Verwalter der Liegenschaft einbehalten habe. Da die Bfr. ihrem damaligen Ehegatten sämtliche Vollmachten zur Verwaltung des Gebäudes erteilt habe und die Beendigung des Vollmachtsverhältnisses der Abgabenbehörde nicht bekannt gegeben habe, ist der Feststellungsbescheid auch gegenüber ihr wirksam geworden ().