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ASoK 3, März 2012, Seite 86

Staatsbürgerschaft auch bei Geburt durch ausländische Leihmutter

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , B 13/11, entschieden, dass der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung auch bei Geburt durch eine ausländische Leihmutter gegeben ist. Eine anderslautende Entscheidung der Behörden wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Nach Ansicht des VfGH hat die belangte Behörde die beschwerdeführenden Parteien in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz dadurch verletzt, indem sie durch die gänzliche Außerachtlassung des Wohles des Kindes und infolge fehlender Bedachtnahme auf Lehre und Rechtsprechung zur Frage des ordre public die Rechtslage gehäuft verkannt und dadurch Willkür geübt hat.

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