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EuGH: Haushaltshilfen von EU-Beamten
• Ertragsteuer: Aufwendungen für Haushaltshilfen von EU-Beamten im Heimatstaat abzugsfähig
Urteilstenor des EuGH:
Es verstößt gegen Artikel 48 EGV (nach Änderung jetzt Art. 39 EG) in Verbindung mit Art. 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, wenn aus Deutschland stammende Beamte der Europäischen Gemeinschaften, die in Luxemburg wohnen, wo sie als Beamte tätig sind, und denen in diesem Mitgliedstaat Aufwendungen für eine Haushaltshilfe entstanden sind, diese Aufwendungen nicht von ihren in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften absetzen dürfen, weil die Beiträge für die Haushaltshilfe nicht an die deutsche gesetzliche Rentenversicherung, sondern an die luxemburgische Rentenversicherung entrichtet worden sind.
(, Schilling, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)
Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die Frage, ob die Nichtabzugsfähigkeit von Ausgaben für eine in Luxemburg tätige Haushaltsgehilfin als Sonderausgaben im Rahmen der deutschen Steuererklärung eines in Luxemburg tätigen, aus Deutschland stammenden und in Deutschland Einkünfte erzielenden EG...