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Umgründung und Ausschüttungssperre
Judikatur und Literatur erfordern neue Überprüfung alter Umgründungen
Die Auslegung der umgründungsbedingten Ausschüttungssperre gemäß § 235 Z 3 HGB war in der Praxis trotz umfangreicher Literatur weithin unklar. Dies liegt insbesondere daran, dass die Regelung textlich nicht geglückt ist, keine Judikatur vorlag und die Motive des Gesetzgebers oft zu wenig beachtet werden.
I. Motive und Rechtfertigung für die Ausschüttungssperre
In der Judikatur wird als Motiv für die Ausschüttungssperre auch der Gläubigerschutz genannt. Nach den Informationen des Autors stammen der Wunsch und Vorschlag für diese Regelung von Beamten des Bundesministeriums für Finanzen, welchen eine umgründungsbedingte handelsrechtliche Aufwertung ohne Besteuerung der stillen Reserven einschließlich eines Firmenwertes beim Einbringenden ein „Dorn im Auge" war. Damit könnten ja unbesteuerte „Gewinne" an einen Gesellschafter ausgeschüttet und Umgründungen zur Ausschüttung unbesteuerter Gewinne „missbraucht" werden. Dass die Ausschüttung unbesteuerter Gewinne im Steuerrecht keine ungewöhnliche Tatsache ist, z. B. bei einer Holdinggesellschaft mit internationalen Schachtelbeteiligungen, wurde offensichtlich übersehen. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die Ausschüttungssperre für das BMF e...