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Fahrtkosten zu Fortbildungszwecken
Fahrtkosten zu Fortbildungszwecken (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Ein angestellter Steuerberater beantragte die Anerkennung von 40 Fahrten an Wochenenden in das Büro der Kanzlei. Die Fahrten seien notwendig gewesen, um den Anforderungen während der Arbeitswoche gerecht werden zu können. Studium laufender Fachliteratur etc. in der Arbeitsstätte kann nicht als eine von der Arbeitstätigkeit zu unterscheidende Fortbildungstätigkeit angesehen werden, sodass auch diese Fahrten vom Pendlerpauschale erfasst sind ().