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Organisationshandbuch als Betriebsausgabe
Organisationshandbuch als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG)
Bei unter einer Treuhandgruppe zusammengefassten Steuerberatern erfolgten Betriebsprüfungen, weil im Rahmen dieser Gruppe von jedem einzelnen Steuerberater die Kosten für ein einheitliches Organisationshandbuch geltend gemacht worden sind. Diese Handbücher mit teilweise so banalen Organisationsabläufen wie „Wie grüßt die Sekretärin", „Wann wird Kaffe serviert" wurden von einer Schweizer AG mit umgerechnet 43.600 € fakturiert. Teilweise wurden die schlecht kopierten Bücher auch von einer anderen Schweizer AG verkauft. Auf Grund der gesellschaftlichen Verflechtungen und dem teilweise identen Inhalt mit einem Vortragsskriptum eines Gesellschafters wurde die Zahlung auf Grund des auffallenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung steuerlich nicht anerkannt ().